Allgemeine Geschäftsbedingungen

der

M.A.X.X. Weine GmbH,

Buschkaulerweg 23, 53347 Alfter

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Fax: +49 (0) 228 – 96 16 18 87

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§ 1
Geltungsbereich, Form


  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Weinen sowie von Spezialitäten aus dem Spirituosen- und Feinkostbereich (im Folgenden „Waren“) an unsere Kunden (im folgenden „Käufer“).
  2. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung. Dies gilt auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
  3. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.


§ 2
Vertragsschluss


  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 7 Werktagen nach Abgabe des Angebots anzunehmen.
  3. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Absendung der bestellten Ware an den Käufer erklärt werden.


§ 3
Lieferfrist und Lieferverzug


  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist innerhalb Deutschlands ca. 3 Werktage ab Vertragsschluss.
  2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gelten insbesondere Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, und uns kein Verschulden an den vorgenannten Umständen trifft.
  3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.


§ 4
Selbstabholung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug


  1. Der Käufer hat die Möglichkeit zur Selbstabholung. Der Zeitpunkt der Abholung der Ware durch den Käufer muss uns mindestens einen Arbeitstag vorher angekündigt werden.
  2. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.
  3. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung – insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung – selbst zu bestimmen. Dabei erfolgen Lieferungen in der Regel kartonweise sortiert. Bei einer Menge unter 36 Flaschen erfolgt ein vereinbarter Versand im PTZ-Karton.
  4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.
  6. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt.

§ 5
Preise und Zahlungsbedingungen


  1. Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich pro Flasche, einschließlich Glas, Standardverpackung und Gebühren für den „Grünen Punkt“ zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise.
  2. Für Probezwecke liefern wir jeweils nur eine Flasche pro Sorte (Probeflasche). Bis zu einem Listenpreis von € 15,00 netto gewähren wir auf Probeflaschen einen Proberabatt von 20,00 % auf den Nettolistenpreis. Für Weine ab einem Listenpreis von € 15,00 netto wird kein Proberabatt gewährt.
  3. Beim Versendungskauf gemäß § 4 Absatz (2) dieser AGBs bis zu einem Bestellwert von € 200,00 netto trägt der Käufer die Transportkosten selbst. Beim Versendungskauf gemäß § 4 Absatz (2) dieser AGBs ab einem Bestellwert von € 200,00 netto erfolgt die Lieferung mit Ausnahme einer Transportversicherung kostenfrei. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale – ausschließlich Transportversicherung – in Höhe von € 12,00 als vereinbart. In allen Fällen trägt der Käufer etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben selbst.
  4. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung der Ware. Wir gewähren vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung bei erteiltem Abbuchungsauftrag mit Ermächtigung zum sofortigen Bankeinzug 2 % Skonto. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Die Lieferung auf die Erstbestellung des Kunden erfolgt stets nur gegen Vorkasse. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
  5. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
  6. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
  7. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


§ 6
Eigentumsvorbehalt


  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  4. Der Käufer ist bis zum Widerruf gemäß nachfolgender lit. b) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
  5. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in vorstehendem Absatz (2) genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
  6. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß vorstehendem Absatz (3) geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
  7. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


§ 7
Mängelansprüche des Käufers


  1. Für die Rechte des Käufers bei Mängeln, einschließlich Falsch- und Minderlieferung, gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gemäß § 478 BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet wurden.
  2. Alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren, stellen weder eine ausdrückliche noch eine konkludente Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware dar.
  3. Soweit die Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen), übernehmen wir jedoch keine Haftung. Darüber hinaus begründen insbesondere Weinsteinausscheidungen oder Korkgeschmack keinen Mangel im Sinne des Gesetzes.
  4. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere gemäß §§ 377, 381 HGB, nachgekommen ist. Insbesondere hat der Käufer die Ware bei Lieferung sofort auf Mängel, insbesondere in Form von Schäden an der Ware oder in Form von Mindermengen, zu untersuchen. Zeigen sich bei der Lieferung Schäden an der Ware oder Mindermengen, sind diese auf dem Frachtbrief vom jeweiligen Spediteur zu quittieren. Darüber hinaus sind uns Mängel, die sich bei Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt zeigen, unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung, Quittierung auf dem Frachtbrief und/oder Mängelanzeige im Sinne dieses Absatzes, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
  5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Sofern ein Jahrgangswechsel zwischen den vom Käufer bestellten und den von uns gelieferten Weinen einen Mangel begründet, sind wir berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern; insbesondere in den Fällen, in denen der vom Käufer bestellte Jahrgang nicht mehr geliefert werden kann, stellt die Lieferung des Folgejahrgangs eine gleichwertige und somit ordnungsgemäße Ersatzlieferung dar. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  6. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuzahlen.
  7. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
  8. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
  9. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.


§ 8
Sonstige Haftung


  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen nur
  3. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  4. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. solcher Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  5. Die sich aus vorstehendem Absatz (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 9
Verjährung


  1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
  2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 Absatz (2) Satz 1 und Satz 2 lit. a) dieser AGB sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.


§ 10
Lizensierung, Zertifizierung


Wir lizensieren unsere Produkte nach DSD (Duales System Deutschland), Hersteller-Nr. 2181577, für den Handel mit Bioprodukten zertifiziert durch DE-ÖKÖ-037.


§ 11
Rechtswahl, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit


  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
  3. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Käufer, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.



Stand: April 2021

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