Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
M.A.X.X. Weine GmbH,
Buschkaulerweg 23, 53347 Alfter
Tel.: +49 (0) 228 – 96 16 18 88
Fax: +49 (0) 228 – 96 16 18 87
E-Mail: info@maxx-weine.de
§ 1
Geltungsbereich, Form
- Die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle
Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Weinen sowie
von Spezialitäten aus dem Spirituosen- und Feinkostbereich (im
Folgenden „Waren“) an unsere Kunden (im folgenden „Käufer“).
- Sofern nichts anderes vereinbart,
gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers
gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform
mitgeteilten Fassung. Dies gilt auch für gleichartige künftige
Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie
hinweisen müssten.
- Unsere AGB gelten ausschließlich.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt
haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall,
beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers
die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
- Im Einzelfall getroffene,
individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall
Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen
ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw.
unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Rechtserhebliche Erklärungen und
Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B.
Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind
schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail,
Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere
Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des
Erklärenden bleiben unberührt.
§ 2
Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend
und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge,
sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in
elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
- Die Bestellung der Ware durch den
Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der
Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses
Vertragsangebot innerhalb von 7 Werktagen nach Abgabe des Angebots
anzunehmen.
- Die Annahme kann entweder
schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Absendung
der bestellten Ware an den Käufer erklärt werden.
§ 3
Lieferfrist und
Lieferverzug
- Die Lieferfrist wird individuell
vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern
dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist innerhalb
Deutschlands ca. 3 Werktage ab Vertragsschluss.
- Sofern wir verbindliche
Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht
einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den
Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die
voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch
innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine
bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich
erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem
Sinne gelten insbesondere Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen,
behördliche Maßnahmen oder die nicht rechtzeitige
Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes
Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, und uns kein Verschulden an
den vorgenannten Umständen trifft.
- Der Eintritt unseres Lieferverzugs
bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist
aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Unsere
gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der
Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit
der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
§ 4
Selbstabholung,
Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
- Der Käufer hat die Möglichkeit
zur Selbstabholung. Der Zeitpunkt der Abholung der Ware durch den
Käufer muss uns mindestens einen Arbeitstag vorher angekündigt
werden.
- Auf Verlangen des Käufers wird
die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).
Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die
Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist.
- Soweit nicht etwas anderes
vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung –
insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung – selbst
zu bestimmen. Dabei erfolgen Lieferungen in der Regel kartonweise
sortiert. Bei einer Menge unter 36 Flaschen erfolgt ein vereinbarter
Versand im PTZ-Karton.
- Die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim
Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die
Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den
Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme
vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme
ist.
- Kommt der Käufer in
Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder
verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu
vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus
entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B.
Lagerkosten) zu verlangen.
- Der Nachweis eines höheren
Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von
Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben
unberührt.
§ 5
Preise und
Zahlungsbedingungen
- Alle von uns angegebenen Preise
verstehen sich pro Flasche, einschließlich Glas, Standardverpackung
und Gebühren für den „Grünen Punkt“ zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern im Einzelfall nichts anderes
vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses aktuellen Preise.
- Für Probezwecke liefern wir
jeweils nur eine Flasche pro Sorte (Probeflasche). Bis zu einem
Listenpreis von € 15,00 netto gewähren wir auf Probeflaschen
einen Proberabatt von 20,00 % auf den Nettolistenpreis. Für Weine
ab einem Listenpreis von € 15,00 netto wird kein Proberabatt
gewährt.
- Beim Versendungskauf gemäß § 4
Absatz (2) dieser AGBs bis zu einem Bestellwert von € 200,00
netto trägt der Käufer die Transportkosten selbst. Beim
Versendungskauf gemäß § 4 Absatz (2) dieser AGBs ab einem
Bestellwert von € 200,00 netto erfolgt die Lieferung mit Ausnahme
einer Transportversicherung kostenfrei. Sofern wir nicht die im
Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung
stellen, gilt eine Transportkostenpauschale – ausschließlich
Transportversicherung – in Höhe von € 12,00 als vereinbart. In
allen Fällen trägt der Käufer etwaige Zölle, Gebühren, Steuern
und sonstige öffentliche Abgaben selbst.
- Der Kaufpreis ist fällig und zu
zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und
Lieferung der Ware. Wir gewähren vorbehaltlich einer anderweitigen
Vereinbarung bei erteiltem Abbuchungsauftrag mit Ermächtigung zum
sofortigen Bankeinzug 2 % Skonto. Wir sind jedoch, auch im Rahmen
einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine
Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Die
Lieferung auf die Erstbestellung des Kunden erfolgt stets nur gegen
Vorkasse. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens
mit der Auftragsbestätigung.
- Mit Ablauf vorstehender
Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während
des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu
verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf
den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
- Dem Käufer stehen Aufrechnungs-
oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch
rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der
Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.
- Wird nach Abschluss des Vertrags
erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch
mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind
wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und
– gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
§ 6
Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung
aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem
Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte
Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren
vor.
- Die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten
Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit
übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B.
Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des
Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises,
sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag
zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts
heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht
zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr
berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den
Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis
nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem
Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt
haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen
Vorschriften entbehrlich ist.
- Der Käufer ist bis zum Widerruf
gemäß nachfolgender lit. b) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu
veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend
die nachfolgenden Bestimmungen.
- Die aus dem Weiterverkauf der Ware
entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt
insgesamt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die
in vorstehendem Absatz (2) genannten Pflichten des Käufers
gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
- Zur Einziehung der Forderung
bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner
Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht
durch Ausübung eines Rechts gemäß vorstehendem Absatz (3)
geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen,
dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall
berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung der
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
- Übersteigt der realisierbare Wert
der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf
Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 7
Mängelansprüche des
Käufers
- Für die Rechte des Käufers bei
Mängeln, einschließlich Falsch- und Minderlieferung, gelten die
gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes
bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen
Vorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen
Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat
(Lieferantenregress gemäß § 478 BGB). Ansprüche aus
Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware
durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet
wurden.
- Alle Produktbeschreibungen und
Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder
von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer
Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich
bekannt gemacht waren, stellen weder eine ausdrückliche noch eine
konkludente Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware dar.
- Soweit die Beschaffenheit nicht
ausdrücklich vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung
zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2
und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder
sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen), übernehmen wir jedoch
keine Haftung. Darüber hinaus begründen insbesondere
Weinsteinausscheidungen oder Korkgeschmack keinen Mangel im Sinne
des Gesetzes.
- Wir haften grundsätzlich nicht
für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob
fahrlässig nicht kennt. Weiterhin setzen die Mängelansprüche des
Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und
Rügepflichten, insbesondere gemäß §§ 377, 381 HGB,
nachgekommen ist. Insbesondere hat der Käufer die Ware bei
Lieferung sofort auf Mängel, insbesondere in Form von Schäden an
der Ware oder in Form von Mindermengen, zu untersuchen. Zeigen sich
bei der Lieferung Schäden an der Ware oder Mindermengen, sind diese
auf dem Frachtbrief vom jeweiligen Spediteur zu quittieren. Darüber
hinaus sind uns Mängel, die sich bei Lieferung, der Untersuchung
oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt zeigen, unverzüglich
schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße
Untersuchung, Quittierung auf dem Frachtbrief und/oder Mängelanzeige
im Sinne dieses Absatzes, ist unsere Haftung für den nicht bzw.
nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach
den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
- Ist die gelieferte Sache
mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir die Nacherfüllung
durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung
einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Sofern ein
Jahrgangswechsel zwischen den vom Käufer bestellten und den von uns
gelieferten Weinen einen Mangel begründet, sind wir berechtigt,
einen gleichwertigen Ersatz zu liefern; insbesondere in den Fällen,
in denen der vom Käufer bestellte Jahrgang nicht mehr geliefert
werden kann, stellt die Lieferung des Folgejahrgangs eine
gleichwertige und somit ordnungsgemäße Ersatzlieferung dar. Unser
Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu
verweigern, bleibt unberührt.
- Wir sind berechtigt, die
geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der
Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch
berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des
Kaufpreises zurückzuzahlen.
- Der Käufer hat uns die zur
geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu
übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die
mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
- Die zum Zweck der Prüfung und
Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen bzw. erstatten wir nach
Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel
vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem
unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten
(insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei
denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht
erkennbar.
- Ansprüche des Käufers auf
Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch
bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 dieser AGB und sind im
Übrigen ausgeschlossen.
§ 8
Sonstige Haftung
- Soweit sich aus diesen AGB
einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes
ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und
außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadensersatz haften wir –
gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung
bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit
haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen nur
- für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. solcher Verpflichtungen,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem
Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Die sich aus vorstehendem
Absatz (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch
gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen,
deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten
haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen
oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen
wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem
Produkthaftungsgesetz.
§ 9
Verjährung
- Abweichend von § 438 Abs. 1
Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für
Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
- Die vorstehenden
Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und
außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf
einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der
regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu
einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des
Käufers gem. § 8 Absatz (2) Satz 1 und Satz 2
lit. a) dieser AGB sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren
ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10
Lizensierung,
Zertifizierung
Wir lizensieren unsere Produkte nach
DSD (Duales System Deutschland), Hersteller-Nr. 2181577, für den
Handel mit Bioprodukten zertifiziert durch DE-ÖKÖ-037.
§ 11
Rechtswahl,
Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit
- Für diese AGB und die
Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Käufer Kaufmann im Sinne
des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Entsprechendes gilt,
wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir
sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort
der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen
Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu
erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu
ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
- Der Vertrag zwischen dem Anbieter
und dem Käufer, einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit
einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der
unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen
Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare
Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen
unwirksam.
Stand: April 2021